Förderung für Photovoltaik und Speicher im Betrieb 2026
Für Gewerbe-PV gibt es in Österreich vor allem den EAG-Investitionszuschuss und den Investitionsfreibetrag. Der Zuschuss war 2026 stark überzeichnet. Wir prüfen die Förderung für Ihr Projekt, rechnen die Wirtschaftlichkeit aber immer auch ohne Zuschuss. Eine Förderzusage versprechen wir nicht.
Stand 1. Oktober 2026, geprüft anhand der verlinkten Quellen. Fördersätze und Calls ändern sich jedes Jahr, vor dem Angebot prüfen wir sie erneut. Steuerliche Fragen klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

- 130€/kWp
- höchster EAG-Zuschuss 2026 für 20 bis 100 kWp, im Bieterverfahren
- 150€/kWh
- EAG-Zuschuss für Speicher bis 50 kWh, nur mit neuer oder erweiterter PV-Anlage
- 22%
- Investitionsfreibetrag für PV und Speicher bei Anschaffung bis 31. Dezember 2026
Programme und Regeln 2026
- 01
EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik
Betriebe, Gemeinden und Landwirte mit neuer oder erweiterter PV-Anlage
Gilt derzeit
- Form
- einmaliger Investitionszuschuss, kein Kredit
- Kategorie C
- über 20 bis 100 kWp: höchstens 130 €/kWp, Bieterverfahren
- Kategorie D
- über 100 bis 1.000 kWp: höchstens 120 €/kWp, Bieterverfahren
- Kategorien A und B
- bis 10 kWp 150 €/kWp, über 10 bis 20 kWp 140 €/kWp, Reihung nach Zeitpunkt
- Bieterverfahren
- in C und D wird gereiht, wer weniger €/kWp beantragt
- Made-in-Europe-Bonus
- +10 % je Komponente (Module, Wechselrichter, Speicher), höchstens +30 %
- 3. Fördercall 2026
- 8. Oktober (Ticket ab 17 Uhr) bis 22. Oktober 2026, 8 Mio. €, je 2 Mio. € pro Kategorie
- Fristen
- Antrag vor der Inbetriebnahme; Inbetriebnahme binnen 6 Monaten nach Vertragsabschluss bis 100 kWp, 12 Monaten darüber
Was wir tunWir prüfen, ob sich der Antrag für Ihr Projekt lohnt, und liefern die technischen Daten dafür. Die Wirtschaftlichkeit rechnen wir immer auch ohne Zuschuss.
MehrQuelle (öffnet in neuem Fenster) - 02
EAG-Investitionszuschuss Stromspeicher
Betreiber, die mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage einen Speicher errichten
Gilt derzeit
- Satz
- 150 €/kWh
- Größe
- mindestens 0,5 kWh pro kWp, gefördert werden höchstens 50 kWh
- Bedingung
- nur zusammen mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage
- Nicht förderfähig
- die Erweiterung eines bestehenden Speichers
- Fördercall
- gemeinsam mit dem PV-Zuschuss, 3. Call von 8. bis 22. Oktober 2026
Was wir tunWir dimensionieren den Speicher nach Ihrem 15-Minuten-Lastgang. Für Gewerbespeicher über 50 kWh ist der Zuschuss ein kleiner Teil der Rechnung, den Ausschlag geben Leistungspreis und Eigenverbrauch.
MehrQuelle (öffnet in neuem Fenster) - 03
Investitionsfreibetrag für ökologische Investitionen
Unternehmen, die PV-Anlage oder Speicher anschaffen
Gilt derzeit
- Regel
- Freibetrag von 22 % der Anschaffungskosten für ökologische Investitionen, sonst 20 %
- PV und Speicher
- zählen zu den ökologischen Investitionen
- Zeitraum
- Anschaffungen von 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026
- Höchstbetrag
- Bemessungsgrundlage höchstens 1 Mio. € pro Jahr
- Hinweis
- ob und wie Sie ihn nutzen, klärt Ihre Steuerberatung
Was wir tunWir liefern getrennte Positionen für PV-Anlage und Speicher im Angebot, damit Ihre Steuerberatung den Freibetrag richtig ansetzen kann.
Quelle (öffnet in neuem Fenster) - 04
Energiegemeinschaften und gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen
Betriebe, Gemeinden und Gewerbeparks, die Strom teilen wollen
Gilt derzeit
- EEG
- Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft für KMU, Gemeinden und Privatpersonen; große Unternehmen sind ausgeschlossen
- BEG
- Bürgerenergiegemeinschaft, auch für große Unternehmen offen
- GEA
- gemeinsame Nutzung im selben Gebäude oder auf derselben Liegenschaft, z. B. Gewerbepark mit mehreren Mietern
- Vorteil
- bei EEG und GEA ist geteilter Strom von Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag befreit; lokale und regionale EEG zahlen reduzierte Netzentgelte
- Stand
- neue Regeln des ElWG seit 1. Oktober 2026, Netzentgelt-Regeln für BEG und Peer-to-Peer ab 1. Jänner 2027
Was wir tunWir legen die PV-Anlage so aus, dass Sie den Strom selbst nutzen oder mit Mietern und Nachbarn teilen können, und rechnen beide Varianten.
MehrQuelle (öffnet in neuem Fenster) - 05
EAG-Investitionszuschuss 2027
Betreiber neuer PV-Anlagen und Speicher
Noch nicht veröffentlicht
- Stand
- Fördersätze, Budget und Calls für 2027 sind noch nicht veröffentlicht
- Erfahrung
- die Verordnung erscheint üblicherweise im Jänner
Was wir tunSobald die Verordnung veröffentlicht ist, prüfen wir die neuen Sätze und rechnen laufende Projekte neu.
MehrQuelle (öffnet in neuem Fenster) - 06
Klima- und Energiefonds, Umweltförderung und weitere Bundesprogramme
Unternehmen
Derzeit kein passender Call
- Stand
- kein eigenes, breites Programm für PV-Anlagen oder Gewerbespeicher über 50 kWh gefunden (Oktober 2026)
- Energieautarke Bauernhöfe
- 4 Mio. € für Effizienz, Heizung und Mobilität; PV-Anlagen und Speicher sind nicht förderfähig
- Prüfung
- aktuelle Calls auf umweltfoerderung.at und klimafonds.gv.at
Was wir tunWir prüfen vor dem Angebot, ob gerade ein passender Call läuft. Zahlen ohne Quelle übernehmen wir nicht.
Quelle (öffnet in neuem Fenster) - 07
Landesförderungen Wien, Niederösterreich und Burgenland
Betriebe je nach Standort
Derzeit kein passender Call
- Wien
- Paket ab 1. Mai 2026 für Fassaden, Flugdächer und Gründächer; Standard-Dachanlagen fördert Wien nicht mehr
- Niederösterreich
- PV-Überdachung öffentlicher Parkplätze, Einreichfrist 30. Juni 2026 abgelaufen; Firmenparkplätze waren ausgeschlossen
- Burgenland
- Speicherförderung nur für private Wohngebäude
- Ergebnis
- derzeit kein breites Landesprogramm für PV oder Speicher in Betrieben
Was wir tunWir prüfen vor dem Angebot, ob es an Ihrem Standort ein passendes Landes- oder Gemeindeprogramm gibt, und sagen es Ihnen.
Quelle (öffnet in neuem Fenster) - 08
Nullsteuersatz für PV-Anlagen
Anlagen bis 35 kWp
Beendet
- Galt
- bis 31. März 2025
- Seit 1. April 2025
- 20 % USt
- Betriebe
- mit Vorsteuerabzug ohne Bedeutung
Was wir tunFür vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe rechnen wir die Wirtschaftlichkeit netto.
Quelle (öffnet in neuem Fenster)
Mit und ohne Zuschuss: zwei Rechnungen für dieselbe Anlage
Im 2. Fördercall 2026 wurden von fast 28.000 Anträgen rund 3.000 bedeckt, das Budget war nach etwa 36 Sekunden vergeben. Der 3. Call hat 8 Mio. €, je 2 Mio. € pro Kategorie. In den Kategorien C und D wird gereiht, wer weniger €/kWp beantragt. Ob Ihr Antrag durchkommt, weiß niemand vorher.
Deshalb rechnen wir jedes Projekt zuerst ohne Zuschuss. Trägt sich die Anlage über Eigenverbrauch und Leistungspreis, ist der EAG-Zuschuss ein Bonus. Der Antrag muss vor der Inbetriebnahme gestellt werden, Bestellung und Montage davor sind möglich, das Risiko einer Ablehnung tragen aber Sie. Im Gutachten erhalten Sie beide Varianten.
- Antrag vor InbetriebnahmeBestellung und Montage davor sind möglich, auf eigenes Risiko
- Frist für die Inbetriebnahme6 Monate nach Vertragsabschluss bis 100 kWp, 12 Monate darüber
- Speichergefördert werden höchstens 50 kWh und nur mit neuer oder erweiterter PV-Anlage
- Umsatzsteuerder Nullsteuersatz endete am 31. März 2025; vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe holen die USt zurück
Fragen zu Förderung und Steuern
1Welche Programme und Regeln gelten derzeit?
Stand 2.10.2026 gelten: EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik; EAG-Investitionszuschuss Stromspeicher; Investitionsfreibetrag für ökologische Investitionen; Energiegemeinschaften und gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen. Für den EAG-Zuschuss 2027 gibt es noch keine Verordnung. Konditionen ändern sich, vor dem Angebot prüfen wir sie erneut.
2Welche Förderung gibt es 2026 für PV und Speicher im Betrieb?
Bundesweit den EAG-Investitionszuschuss über die EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG): höchstens 130 €/kWp für 20 bis 100 kWp und höchstens 120 €/kWp für 100 bis 1.000 kWp, Speicher 150 €/kWh bis 50 kWh, dazu bis zu 30 % Made-in-Europe-Bonus. Der letzte Fördercall 2026 läuft von 8. bis 22. Oktober. Stand Oktober 2026.
3Wie hoch ist die Chance, die EAG-Förderung zu bekommen?
2026 waren die Mittel knapp: Im 2. Fördercall wurden von fast 28.000 Anträgen rund 3.000 bedeckt. In den Kategorien C und D gewinnt, wer den niedrigsten Fördersatz pro kWp beantragt. Eine Zusage können wir nicht versprechen, deshalb rechnen wir Ihr Projekt immer auch ohne Förderung.
4Muss ich die Förderung vor der Bestellung beantragen?
Der Antrag muss vor der Inbetriebnahme gestellt werden. Bestellung und Montage davor sind möglich, das Risiko einer Ablehnung tragen aber Sie. Nach Vertragsabschluss gilt eine Frist für die Inbetriebnahme: 6 Monate bis 100 kWp, 12 Monate darüber.
5Bekomme ich für einen großen Speicher über 50 kWh eine Förderung?
Der EAG-Zuschuss deckt höchstens 50 kWh und nur zusammen mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage. Ein breites Bundesprogramm für größere Gewerbespeicher haben wir 2026 nicht gefunden. Wir prüfen aktuelle Calls im Einzelfall.
6Gibt es noch den Nullsteuersatz für Photovoltaik?
Nein. In Österreich galt die USt-Befreiung für PV-Anlagen bis 35 kWp nur bis 31. März 2025, seither gelten 20 %. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist das ohnehin nicht relevant.
7Gibt es steuerliche Vorteile?
Für Anschaffungen zwischen 1. November 2025 und 31. Dezember 2026 beträgt der Investitionsfreibetrag für ökologische Investitionen wie PV-Anlagen und Stromspeicher 22 %, die Bemessungsgrundlage ist mit 1 Mio. € pro Jahr begrenzt. Ob und wie Sie ihn nutzen, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
8Gibt es Landesförderungen in Wien, Niederösterreich oder im Burgenland?
Für Betriebe derzeit kaum. Wien fördert Fassaden, Flugdächer und Gründächer, aber keine Standard-Dachanlagen mehr. Das niederösterreichische Programm für öffentliche Parkplätze ist am 30. Juni 2026 ausgelaufen, die Speicherförderung im Burgenland gilt nur für private Wohngebäude.
9Kann mein Betrieb einer Energiegemeinschaft beitreten?
KMU ja, auch einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG). Große Unternehmen (ab 250 Beschäftigten und 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme) dürfen nur an Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) oder Peer-to-Peer-Modellen teilnehmen. Seit 1. Oktober 2026 gelten die neuen Regeln des ElWG.
10Sollen wir auf die Förderung 2027 warten?
Die Sätze für 2027 sind noch nicht bekannt, die Verordnung erscheint üblicherweise im Jänner. Für Anlagen, die überwiegend selbst verbrauchen, ändert der Zuschuss wenig an der Grundrechnung. Der Investitionsfreibetrag von 22 % gilt dagegen nur für Anschaffungen bis 31. Dezember 2026.
Förderung und Finanzierung prüfen
Schreiben Sie uns, was Sie planen, und nennen Sie Ihre Branche. Wir sagen Ihnen, welche Programme und Regeln für Ihr Projekt in Frage kommen und welche Unterlagen nötig sind.
Betriebe und Gemeinden: vertrieb@energovision.at
Telefon: +421 908 366 332
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