ElWG und Photovoltaik: Was sich für Betriebe ändert
1.10.2026, 4 Min. Lesezeit
Autor: Team Energovision, Planung und Service von Energieanlagen
Kurz gesagt: Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) wird Einspeisen für neue PV-Anlagen weniger attraktiv, Eigenverbrauch dafür wichtiger. Der Netzbetreiber darf neue Anlagen dauerhaft auf 70 % der Modulleistung begrenzen, ohne Entschädigung. Ab 1. Jänner 2027 zahlen Einspeiser über 20 kW einen Versorgungsinfrastrukturbeitrag von höchstens 0,05 ct pro eingespeister kWh. Betriebe, die ihren Solarstrom selbst nutzen und Spitzen speichern, sind von beiden Regeln kaum betroffen.
Das ElWG wurde am 11. Dezember 2025 im Nationalrat beschlossen und gilt seit 24. Dezember 2025. Einzelne Teile treten später in Kraft. Dieser Artikel fasst zusammen, was Sie bei der Planung einer neuen PV-Anlage im Betrieb wissen sollten. Stand: Oktober 2026.
Spitzenkappung: Einspeisung auf 70 % der Modulleistung
Bei neuen oder erweiterten PV-Anlagen darf der Netzbetreiber die Einspeisung ins Netz dauerhaft begrenzen. Die Grenze liegt bei mindestens 70 % der Modulleistung. Eine Entschädigung für den nicht eingespeisten Strom gibt es nicht. Ausgenommen sind kleine Anlagen bis 7 kW. Ab 2028 soll eine dynamische Variante kommen, die sich an der tatsächlichen Netzsituation orientiert.
Was heißt das praktisch? Eine Anlage mit 200 kWp darf unter Umständen nur 140 kW ins Netz liefern. Betroffen sind die Mittagsstunden an sonnigen Tagen, wenn die Anlage nahe an ihre Spitzenleistung kommt. Genau dann ist der Strom am Markt ohnehin wenig wert: Negative Strompreise treten in Österreich vor allem an sonnigen Wochenenden von April bis Juni zwischen etwa 11 und 16 Uhr auf.
Der Hintergrund ist der schnelle Ausbau. Ende 2024 waren in Österreich laut E-Control 471.210 PV-Zählpunkte mit 8.148 MW angeschlossen. Allein 2023 kamen 2.332 MW dazu, 2024 weitere 1.972 MW. Viele Verteilnetze, vor allem am Land, wurden für diese Mengen nicht gebaut. Die Spitzenkappung soll mehr Anlagen ans Netz bringen, ohne dass jede Mittagsspitze voll transportiert werden muss.
Wichtig: Die Begrenzung gilt für die Einspeisung, nicht für die Erzeugung. Was Ihr Betrieb in diesen Stunden selbst verbraucht oder in einen Speicher lädt, bleibt unberührt.
Versorgungsinfrastrukturbeitrag ab 2027
Ab 1. Jänner 2027 zahlen Erzeuger mit mehr als 20 kW einen Versorgungsinfrastrukturbeitrag. Er beträgt höchstens 0,05 ct pro kWh, die ins Netz eingespeist wird. Die genaue Höhe legt eine Verordnung fest, die noch aussteht. Ob auch bestehende Anlagen erfasst sind, wird in Fachquellen unterschiedlich dargestellt. Das sollten Sie im Einzelfall mit Ihrem Netzbetreiber klären.
Zur Einordnung eine Modellrechnung: Ein Betrieb speist 100.000 kWh im Jahr ein. Beim Höchstsatz von 0,05 ct/kWh ergibt das 50 € pro Jahr. Für Betriebe mit hohem Eigenverbrauch fällt der Beitrag kaum ins Gewicht. Er verschiebt aber die Rechnung weiter zugunsten des Eigenverbrauchs.
Netzanschlussentgelt und flexibler Netzzugang
Das ElWG ordnet auch die Kosten und Bedingungen für den Netzzugang neu:
- Netzanschlussentgelt: Einspeiseleistung bis 15 kW ist davon befreit. Für Leistung darüber wird ein Entgelt fällig, dessen Höhe E-Control festlegt.
- Flexibler Netzzugang: Reicht die Netzkapazität nicht aus, kann der Netzbetreiber die Einspeisung vorübergehend begrenzen. Der volle Netzzugang soll innerhalb von 12 bis 24 Monaten folgen.
- Transparenz: Netzbetreiber müssen freie Kapazitäten veröffentlichen. Netz Niederösterreich bietet dafür bereits eine Kapazitäts-Karte und eine Trafokarte für Einspeiser an.
Für Betriebe in Teilen Niederösterreichs und Oberösterreichs ist eine begrenzte Einspeisung oder sogar Nulleinspeisung schon heute keine Seltenheit. E-Control beschreibt dieses Problem im Aktionsplan Netzanschluss vom September 2025. Das ElWG gibt dafür einen Rahmen, löst den Engpass aber nicht sofort.
Speicher: vom Zusatz zur Antwort auf das ElWG
Für Speicher bringt das Gesetz zwei Signale. Erstens wird jede Kilowattstunde, die nicht eingespeist werden darf oder nur wenig bringt, im eigenen Betrieb wertvoller. Zweitens sieht das ElWG vor, dass systemdienliche Speicher bis zu 20 Jahre von bestimmten Netzentgelten befreit werden können. Welche Speicher darunter fallen und unter welchen Bedingungen, regeln Durchführungsbestimmungen, die noch nicht vollständig vorliegen. Für eine Investitionsentscheidung sollten Sie heute nicht damit rechnen.
Was ein Gewerbespeicher heute konkret leistet:
- Er nimmt die gekappte Mittagsspitze auf und gibt den Strom am Nachmittag oder Abend im Betrieb ab.
- Er senkt die monatlichen Lastspitzen und damit den Leistungspreis.
- Er ermöglicht eine größere PV-Anlage, obwohl der Netzbetreiber nur begrenzte oder keine Einspeisung erlaubt.
Die Steuerung übernimmt ein Energiemanagementsystem. Es regelt die Einspeisung auf den erlaubten Wert und entscheidet, ob Überschuss in den Speicher, in Verbraucher oder ins Netz geht.
Energiegemeinschaften und Peer-to-Peer
Seit 1. Oktober 2026 gelten die neuen Bestimmungen des ElWG für Energiegemeinschaften. Neu sind unter anderem Peer-to-Peer-Verträge: Strom aus erneuerbaren Quellen kann zwischen Marktteilnehmern verkauft oder weitergegeben werden, auch zwischen Standorten desselben Unternehmens. Für aktive Kunden und Peer-to-Peer gilt eine Grenze von 6 MW. Die zugehörige Systemnutzungsentgelte-Verordnung mit den Entgeltreduktionen gilt ab 1. Jänner 2027. Für einen Betrieb mit mehreren Standorten kann das ein Weg sein, PV-Überschüsse eines Standorts an einem anderen zu nutzen.
Was Betriebe jetzt tun sollten
- Den 15-Minuten-Lastgang der letzten 12 Monate aus dem Smart-Meter-Portal holen.
- Die Kapazitätskarte des Netzbetreibers prüfen und eine Vorabanfrage stellen.
- Die Anlage auf Eigenverbrauch auslegen, nicht auf die maximale Dachfläche.
- Einen Speicher für Spitzenkappung, Lastspitzen und begrenzte Einspeisung mitrechnen.
- Die Wirtschaftlichkeit ohne Einspeiseerlöse aus den Mittagsstunden prüfen. Was dann noch positiv ist, ist robust.
Fazit
Das ElWG verändert die Rechnung für neue PV-Anlagen im Betrieb, aber nicht zum Schlechten, wenn die Anlage richtig geplant ist. Spitzenkappung und Versorgungsinfrastrukturbeitrag treffen vor allem Anlagen, die auf Einspeisung setzen. Wer auf Eigenverbrauch, Speicher und Energiemanagement setzt, nutzt seinen Solarstrom dort, wo er am meisten wert ist: im eigenen Betrieb.
Ihr nächster Schritt: Wir prüfen Ihren Lastgang und die Netzsituation an Ihrem Standort und rechnen PV und Speicher unter den Regeln des ElWG. Mehr dazu auf unserer Seite Photovoltaik für Unternehmen.
Quellen
- klimaaktiv: Das neue ElWG und die Auswirkungen auf Unternehmen
- BMWET: Spitzenkappung
- stromliste.at: PV-Änderungen 2027
- stromliste.at: Negative Strompreise und PV
- E-Control: Aktionsplan Netzanschluss, 10. September 2025
- Netz Niederösterreich: Kapazitäts-Karte
- energiegemeinschaften.gv.at: Detailwissen
