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Energiegemeinschaften für Betriebe und Gemeinden

1.10.2026, 4 Min. Lesezeit

Autor: Team Energovision, Planung und Service von Energieanlagen

Kurz gesagt: KMU und Gemeinden können ihren PV-Strom in Österreich über Energiegemeinschaften mit anderen teilen und dabei Abgaben und Netzentgelte sparen. Große Unternehmen sind von der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) ausgeschlossen, dürfen aber an Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) und Peer-to-Peer-Modellen teilnehmen. Seit 1. Oktober 2026 gelten die neuen Regeln des ElWG, die zugehörigen Entgeltreduktionen ab 1. Jänner 2027.

Dieser Artikel erklärt die vier Modelle, wer wo mitmachen darf und für welche Betriebe und Gemeinden sich das lohnt. Stand: Oktober 2026.

Die vier Modelle im Überblick

ModellWas es istWer teilnehmen darf
EEG (Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft)Teilen von Strom aus erneuerbaren Quellen in einem lokalen oder regionalen NetzgebietKMU, Gemeinden, Privatpersonen; keine großen Unternehmen
BEG (Bürgerenergiegemeinschaft)Teilen von Strom über größere Gebieteauch große Unternehmen
GEA (Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage)eine Anlage, deren Strom mehrere Teilnehmer im selben Gebäude oder auf derselben Liegenschaft nutzenmindestens 2 Teilnehmer, z. B. Mieter in einem Gewerbepark
Peer-to-PeerVerkauf oder Weitergabe von Ökostrom zwischen Marktteilnehmernauch zwischen Standorten desselben Unternehmens

Als großes Unternehmen gilt ein Betrieb mit mindestens 250 Beschäftigten und einem Umsatz ab 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme ab 43 Mio. €. Alle anderen Betriebe können als KMU auch einer EEG beitreten.

Was die Teilnahme spart

Der wirtschaftliche Vorteil kommt aus zwei Quellen:

  • Abgaben: Nur EEG und GEA behalten für den geteilten Strom die Befreiung von der Elektrizitätsabgabe und vom Erneuerbaren-Förderbeitrag. Die Elektrizitätsabgabe beträgt 2026 für Betriebe 0,82 ct/kWh. Für eine Gemeinde oder einen Betrieb, der Strom aus der Gemeinschaft bezieht, ist das eine direkte Ersparnis pro Kilowattstunde.
  • Netzentgelte: Für lokale und regionale EEG gelten reduzierte Netzentgelte. Die Höhe legt E-Control jährlich in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung fest. Nach dem ElWG sollen auch lokale und regionale BEG Rabatte auf Netzentgelte erhalten. Die Verordnung für 2027 erscheint Ende 2026, konkrete Prozentsätze sollten Sie erst danach in eine Rechnung übernehmen.

Für den Erzeuger ist der Vorteil ein besserer Preis als die Einspeisung. Die OeMAG zahlt für eingespeisten PV-Strom derzeit rund 6 bis 10 ct/kWh. Innerhalb einer Gemeinschaft kann ein Preis zwischen diesem Wert und dem Bezugspreis des Abnehmers vereinbart werden. Davon profitieren beide Seiten.

Neue Regeln und Termine

  • 1. Oktober 2026: Die neuen ElWG-Bestimmungen für Energiegemeinschaften gelten. Für GEA neu: Mehrere Anschlüsse können zusammengefasst werden, wenn sie an derselben Sammelschiene im Hausanschlusskasten liegen.
  • 1. Jänner 2027: Die Systemnutzungsentgelte-Verordnung mit den Reduktionen für BEG, Peer-to-Peer und weitere Modelle tritt in Kraft.
  • ab etwa April 2027: Gemeinschaften über mehrere Netzbetreiber sollen voll funktionieren.
  • Grenze: Für aktive Kunden und Peer-to-Peer gilt eine Obergrenze von 6 MW.

Beispiel Gewerbepark: die GEA

Ein typischer Fall für Betriebe ist ein Gewerbepark oder ein Betriebsgebäude mit mehreren Mietern. Der Eigentümer errichtet eine PV-Anlage auf dem Dach, die Mieter nutzen den Strom anteilig. Der Netzbetreiber rechnet die Anteile über die Zählpunkte ab. Der Eigentümer erzielt einen besseren Preis als bei der Einspeisung, die Mieter zahlen weniger als beim Lieferanten, und die Befreiung von Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag bleibt erhalten.

Wichtig für die Planung: Die Anlage sollte auf den gemeinsamen Verbrauch aller Teilnehmer ausgelegt sein, nicht auf die maximale Dachfläche. Dafür braucht es die Lastgänge der Mieter oder zumindest ihre Verbrauchsdaten.

Beispiel Gemeinde: Bauhof, Kläranlage, Schule

Gemeinden haben oft genau die Konstellation, für die Energiegemeinschaften gedacht sind: Dachflächen auf einzelnen Gebäuden und Verbraucher mit unterschiedlichen Lastprofilen. Die Kläranlage läuft rund um die Uhr, die Schule braucht Strom vormittags und steht im Sommer leer, der Bauhof hat Werkstätten und zunehmend E-Fahrzeuge.

Über eine EEG kann der Überschuss einer Anlage, etwa auf der Schule in den Sommerferien, an die Kläranlage oder an Bürgerinnen und Bürger gehen. Gemeinden und KMU dürfen an einer EEG teilnehmen, Privatpersonen ebenfalls. So entsteht ein Modell, das die Gemeinde sichtbar macht und lokale Betriebe einbindet.

Ein Speicher kann in solchen Modellen zusätzlich helfen. Er verschiebt Mittagsüberschuss in die Abendstunden und senkt an Standorten mit Leistungsmessung die Lastspitzen. Bei Netz Niederösterreich kostet auf Netzebene 7 mit Leistungsmessung jedes Kilowatt Leistung heuer 56,04 € im Jahr.

Was Sie für den Start brauchen

  • die Zählpunkte aller künftigen Teilnehmer und den zuständigen Netzbetreiber,
  • Lastgänge oder zumindest Jahresverbräuche der Abnehmer,
  • Daten der Erzeugungsanlage oder eine Planung für eine neue Anlage,
  • eine Entscheidung über das Modell (EEG, BEG, GEA oder Peer-to-Peer) und die Rechtsform,
  • eine Regel, wie der Strompreis innerhalb der Gemeinschaft festgelegt wird.

Je genauer die Verbrauchsdaten, desto besser lässt sich abschätzen, welcher Anteil des Stroms tatsächlich in der Gemeinschaft genutzt wird.

Wann sich eine Energiegemeinschaft für Sie lohnt

  • Ja, wenn Ihre PV-Anlage regelmäßig Überschuss erzeugt, den Sie selbst nicht nutzen, und Abnehmer in der Nähe sind.
  • Ja, wenn Sie mehrere Standorte haben und Überschuss zwischen ihnen verschieben möchten (Peer-to-Peer).
  • Ja, wenn mehrere Betriebe in einem Gebäude oder auf einer Liegenschaft sitzen (GEA).
  • Eher nicht, wenn Ihr Betrieb den Solarstrom ohnehin fast vollständig selbst verbraucht. Dann bringt der Eigenverbrauch mehr als jede Gemeinschaft.

Eine Energiegemeinschaft braucht eine Organisationsform, Verträge zwischen den Teilnehmern und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Der Aufwand ist überschaubar, sollte aber eingeplant werden.

Fazit

Energiegemeinschaften sind für KMU und Gemeinden in Österreich ein realer Weg, PV-Überschuss besser zu nutzen als über die Einspeisung. Mit dem ElWG kommen seit Oktober 2026 neue Möglichkeiten dazu, etwa Peer-to-Peer zwischen eigenen Standorten. Die konkreten Netzentgeltreduktionen für 2027 legt E-Control erst Ende 2026 fest. Bis dahin sollte die Rechnung auf Eigenverbrauch und Abgabenbefreiung aufbauen.

Ihr nächster Schritt: Wir analysieren die Lastgänge Ihrer Standorte oder Gebäude und zeigen, wie viel Strom Sie selbst nutzen und wie viel sich für eine Gemeinschaft eignet. Mehr dazu auf unserer Seite Photovoltaik für Unternehmen und Gemeinden.

Quellen

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Betriebe und Gemeinden: vertrieb@energovision.at
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