Investitionsfreibetrag 22 %: PV und Speicher noch heuer
1.10.2026, 4 Min. Lesezeit
Autor: Team Energovision, Planung und Service von Energieanlagen
Kurz gesagt: Für Investitionen zwischen 1. November 2025 und 31. Dezember 2026 beträgt der Investitionsfreibetrag für ökologische Investitionen 22 %. PV-Anlagen und Stromspeicher zählen dazu. Die Bemessungsgrundlage ist mit 1 Mio. € pro Jahr begrenzt. Wer eine PV-Anlage oder einen Gewerbespeicher ohnehin plant, sollte daher prüfen, ob die Anschaffung noch heuer möglich ist. Ob und wie Sie den Freibetrag nutzen, entscheidet Ihre Steuerberatung.
Dieser Artikel ordnet den Investitionsfreibetrag ein, zeigt, wie er mit der EAG-Förderung zusammenspielt, und was bis Jahresende zeitlich realistisch ist. Stand: Oktober 2026. Er ersetzt keine steuerliche Beratung.
Was der Investitionsfreibetrag ist
Der Investitionsfreibetrag (IFB) ist ein steuerlicher Anreiz für betriebliche Investitionen in Österreich. Für Anschaffungen im Zeitraum von 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 wurde er erhöht:
| Art der Investition | Investitionsfreibetrag |
|---|---|
| allgemeine begünstigte Investitionen | 20 % |
| ökologische Investitionen, darunter PV-Anlagen und Stromspeicher | 22 % |
Die Bemessungsgrundlage ist mit höchstens 1 Mio. € pro Jahr begrenzt. Für einen Gewerbebetrieb mit einer PV-Anlage im Bereich von einigen hundert kWp und einem Speicher liegt die Investition oft innerhalb dieser Grenze.
Wie sich der Freibetrag konkret auf Ihre Steuerlast auswirkt, hängt von Rechtsform, Gewinnsituation und weiteren Investitionen ab. Auch die Frage, wann eine Anlage als angeschafft gilt und welche Nebenkosten dazugehören, sollten Sie vorab mit Ihrer Steuerberatung klären.
Warum „noch heuer“ zählt
Der erhöhte Satz gilt nach heutigem Stand nur für Anschaffungen bis 31. Dezember 2026. Ob es danach eine Verlängerung gibt, ist offen. Wer eine Investition für Anfang 2027 plant, verschenkt also möglicherweise zwei Prozentpunkte gegenüber dem allgemeinen Satz und ist auf die Regeln angewiesen, die dann gelten.
Für die Planung heißt das: Ein Projekt, das ohnehin wirtschaftlich ist, wird durch den Freibetrag besser. Ein Projekt, das sich nicht rechnet, wird durch ihn nicht gut. Der Freibetrag ist ein Grund, eine sinnvolle Entscheidung nicht zu verschieben, aber kein Grund, eine unsichere Investition zu überstürzen.
Zeitplan: Was bis Ende Dezember realistisch ist
Ab Anfang Oktober bleiben rund zwölf Wochen. Für eine PV-Anlage im Betrieb sind das die kritischen Schritte:
- Lastgang und Netzsituation: 15-Minuten-Lastgang aus dem Smart-Meter-Portal, Zählpunkt, Netzebene und eine Vorabanfrage beim Netzbetreiber. Das geht in wenigen Tagen.
- Netzzugang: Die Bearbeitungszeit hängt vom Netzbetreiber, von der Netzebene und vom erforderlichen Netzausbau ab; mit neuer Trafostation oder Mittelspannungsanschluss dauert es deutlich länger.
- Baurecht und Elektrizitätsrecht: In Wien sind Anlagen auf Gebäuden bis 11 m Fluchtniveau außerhalb von Schutzzonen bewilligungs- und anzeigefrei. Elektrizitätsrechtlich gelten in Wien bis 50 kW eine Anzeige, von 50 bis 250 kW ein vereinfachtes Verfahren und darüber eine Genehmigung, sofern die Anlage nicht Teil einer gewerblichen Betriebsanlage ist. In Niederösterreich genügt bei größeren Anlagen nach Bauordnung meist eine Anzeige.
- Lieferung und Montage: abhängig von Komponenten, Dach und Witterung im Winter.
Realistisch ist der Jahreswechsel für Dachanlagen auf Niederspannung mit vorhandener Netzkapazität. Für Projekte mit Trafostation oder Mittelspannungsanschluss ist er sehr knapp.
Zusammenspiel mit der EAG-Förderung
Parallel läuft von 8. bis 22. Oktober 2026 der dritte und letzte EAG-Fördercall des Jahres. Das Budget ist mit 8 Mio. € klein, 2 Mio. € pro Kategorie. In den Kategorien C (über 20 bis 100 kWp) und D (über 100 bis 1.000 kWp) wird im Bieterverfahren vergeben, der Höchstsatz liegt bei 130 bzw. 120 €/kWp. Speicher werden mit 150 €/kWh gefördert, höchstens 50 kWh und nur gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage.
Zwei Punkte sind für die Kombination wichtig:
- Der EAG-Antrag muss vor der Inbetriebnahme gestellt werden. Wer bestellt und montiert, bevor über den Antrag entschieden ist, trägt das Risiko einer Ablehnung selbst.
- Wie ein Investitionszuschuss die Bemessungsgrundlage für den Freibetrag beeinflusst, ist eine steuerliche Frage. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung, bevor Sie beide Instrumente einplanen.
Die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen bis 35 kWp lief in Österreich nur bis 31. März 2025. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen spielt sie ohnehin keine Rolle.
Kauf oder Contracting?
Energieversorger bieten PV-Anlagen für Betriebe auch im Contracting an, etwa die EVN mit Sonnen-Contracting ab 30 kWp. Dabei investiert der Anbieter, und die Anlage geht nach rund 20 Jahren an den Kunden über. Bis dahin gehört sie in der Regel nicht Ihnen. Steuerliche Vorteile aus der Anschaffung, wie der Investitionsfreibetrag, setzen eine eigene Investition voraus. Wer den Freibetrag nutzen möchte, sollte beide Varianten über 20 Jahre vergleichen und die steuerliche Seite mit der Steuerberatung abstimmen.
Speicher: oft der wirtschaftlich stärkere Teil
Der Freibetrag gilt für PV-Anlagen und für Stromspeicher. Gerade beim Speicher lohnt sich der Blick auf die Netzkosten. Bei Netz Niederösterreich kostet auf Netzebene 6 jedes Kilowatt Leistung heuer 74,28 € im Jahr, berechnet als Mittelwert der monatlichen Viertelstundenmaxima. Senkt ein Speicher diese Spitzen dauerhaft um 50 kW, sind das rund 3.714 € pro Jahr (Modellrechnung). Zusätzlich vermeidet ein Speicher bei begrenztem Netzanschluss eine Leistungserhöhung, die auf Netzebene 6 einmalig 132,27 €/kW kostet.
Weil die EAG-Förderung nur Speicher bis 50 kWh abdeckt, ist der Investitionsfreibetrag für größere Gewerbespeicher derzeit einer der wenigen Hebel, die die Investition verbilligen.
Fazit
Der Investitionsfreibetrag von 22 % macht PV-Anlagen und Stromspeicher, die bis 31. Dezember 2026 angeschafft werden, günstiger. Er ersetzt aber keine Wirtschaftlichkeitsrechnung. Prüfen Sie zuerst, ob sich das Projekt über Eigenverbrauch und gesenkte Netzkosten rechnet, dann mit Ihrer Steuerberatung, ob und wie der Freibetrag greift, und erst dann den Zeitplan.
Ihr nächster Schritt: Wir rechnen Ihre PV-Anlage und Ihren Speicher auf Basis Ihres Lastgangs, mit einem realistischen Zeitplan bis Jahresende. Mehr dazu auf unserer Seite Photovoltaik für Unternehmen.
Quellen
- WKO: Erhöhung des Investitionsfreibetrags
- freefinance: Investitionsfreibetrag
- LK Kärnten: Letzter EAG-Fördercall 2026
- EAG-Abwicklungsstelle: Investitionszuschuss
- E-Control: Aktionsplan Netzanschluss
- MA 37 Wien: Merkblatt Photovoltaikanlagen
- Netz Niederösterreich: Systemnutzungstarife Strom 2026
- infina: Photovoltaik und Steuer in Österreich
- EVN: Sonnen-Contracting für Betriebe
